Radweg B58 am Rosengarten
Gefahrenstelle auf dem Radweg entlang der B58 in Seppenrade an der Einmündug des Weges "Am Rosengarten"
Auf dem Radweg entlang der B 58 in Richtung Lüdinghausen besteht in Seppenrade an der Einmündung „Am Rosengarten“ eine Gefahrenstelle.
Radfahrer und Fußgänger vom Rosengarten kommend können erst spät erkennen, wenn sich Radfahrer auf dem Radweg nähern. Der Radweg an der B58 ist gegenüber der Straße "Am Rosengarten" vorfahrtberechtigt. Auf der Straße "Am Rosengarten" ist das Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren aufgestellt.
Da auf beiden Wegen (Entlang B 58 und auf der Straße „Am Rosengarten“) nennenswertes Gefälle herrscht, erreichen Radfahrer insbesondere auf der B58 ein höheres Tempo. Hier wurden bereits mehrfach unfallkritische Ereignisse festgestellt.
Die Unfallgefahr ist auch dadurch gegeben, dass durch den Bewuchs in diesem Bereich kein vorzeitiger Blick auf den Radweg möglich ist.
Anregung: Analog zu den Einmündungen auf den Fahrradstraßen wird diese Einmündung auf dem B58 begleitendem Radweg rot gekennzeichnet und mit Fahrradsymbolen versehen.