Eine Codierung zeigt, wer der Eigentümer des geklauten Rads ist.

Eine Codierung zeigt, wer der Eigentümer des geklauten Rads ist. © ADFC/ Jens Lehmkühler

Fahrrad-Codierung

Wer sein Fahrrad codieren lässt, macht Langfingern das Leben schwer. Denn ohne Eigentumsnachweis kommen sie mit dem zweirädrigen Diebesgut nicht weit: Die Codierung zeigt sofort, wer der Eigentümer des geklauten Rads ist.

Die Codierung erschwert somit den Weiterverkauf, insbesondere über Flohmärkte oder via Internet. Der Verkaufswert des Diebesguts sinkt erheblich, während der Grad der Abschreckung und die Hemmschwelle für potenzielle Diebe steigt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine Codierung die Zahl der Diebstähle deutlich senken und die Aufklärungsquote erhöhen kann.

Wozu Fahrradcodierung?

Das Prinzip basiert auf einem von der Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelten und von der Polizei in Friedberg (Hessen) perfektionierten Codierverfahren und ist einfach: Eine Gravurmaschine oder ein spezieller Aufkleber verewigt auf dem Rahmen des Fahrrads einen verschlüsselten personenbezogenen Code, der aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination besteht. Sie setzt sich zusammen aus dem Autokennzeichen und Gemeindecode des Ortes, in dem der Eigentümer wohnt, einer fünfstelligen Zahl für die Straße, drei Ziffern für die Hausnummer, sowie den Eigentümer-Initialen, möglichst ergänzt durch eine zweistellige Jahreszahl der Codierung.

Der Vorteil: Polizei oder Fundbüro erkennen anhand des Codes sofort den Eigentümer des Fahrrads und können ihn im Falle eines Diebstahls informieren – ohne Rückgriff auf Datenbanken. Die Rahmennummer allein gibt nicht genügend Informationen. Sie wird vom Hersteller ohne erkennbares System eingestanzt – mit Dopplungen und ohne zentrale Nummernkartei. 90 Prozent aller aufgefundenen Räder finden trotz Rahmennummer nicht mehr zu ihrem Eigentümer zurück, weil dieser sein Rad nicht eindeutig beschreiben kann. Hier schafft die Fahrradcodierung Abhilfe – am besten in Verbindung mit einem bundeseinheitlichen Fahrradpass. Mehr dazu auf www.polizei-beratung.de/medienangebot/ unter dem Suchwort Fahrradpass.

Die Codierung kann aber auch für andere Wertgegenstände verwendet werden. Mit dem Code-Generator vom ADFC-Fachausschuss Technik kann jeder in wenigen Schritten den für ihn geltenden Code ermitteln.

 

Wie kommt der Code ans Fahrrad?

Bei der Gravurcodierung wird der Code mit einem spanabhebenden Verfahren 0,1 bis 0,2 Millimeter tief in das Metall des Fahrradrahmens eingraviert. Ein Aufkleber mit Sichtfenster verhindert die Korrosion. Bei der Klebecodierung wird ein spezielles Etikett verwendet, das gegen unbefugtes Ablösen besonders gesichert ist. Die Codierung wird auf der rechten Seite des Sattelrohrs angebracht, bei der Klebecodierung möglichst auch noch an anderer Stelle. Polizei und Fahrradhändler achten besonders auf diese Stellen, ein Überkleben des Codes durch den Dieb fällt daher schnell auf.

Die Gravur und die Rahmenstabilität

Radfahrende müssen nicht befürchten, dass der Rahmen ihres Fahrrades durch die Gravurcodierung bruchanfällig werden könnte. Die Technische Universität Aachen stellt in einem Gutachten fest, dass eine Gravurtiefe von bis zu 0,2 Millimetern bei einem Aluminium- oder Stahlrohrrahmen keine Beeinträchtigung für die Rahmenstabilität bedeutet.

Welche Codierung für welches Fahrrad?

Rahmen aus Carbon und ultraleichte Rennradrahmen eignen sich aber nicht für die Gravur. Sehr kleine Kinderrahmen, aber auch die in Mode gekommenen Sonderformen sind mit den gebräuchlichen Gravurgeräten häufig nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand zu codieren. Hier bietet sich die Klebecodierung an.

Was ist, wenn ich umziehe?

Ein möglicher Umzug ist kein Argument gegen die Fahrradcodierung: Anhand der alten Adresse kann das Einwohnermeldeamt den aktuellen Wohnsitz schnell feststellen. Wer viel umzieht, kann auch seinen festen Zweitwohnsitz (beispielsweise den der Eltern) für die Codierung verwenden.

Wer codiert das Fahrrad und wie viel kostet es?

Codierungen nehmen Fahrradhändler und der ADFC vor Ort für einen Preis von etwa fünfzehn Euro vor. Die Polizei vor Ort empfiehlt die Fahrradcodierung oder führt diese sogar durch. Für ADFC-Mitglieder ist die Codierung in der Regel um die Hälfte vergünstigt. Auch viele lokale ADFC-Fördermitglieder bieten die Codierung für Mitglieder zum Sonderpreis an. Im ADFC Radtouren- und Veranstaltungsportal gibt es eine Vielzahl an lokalen Fahrrad-Codier-Terminen.

Vorbereitung Codierung
So bereiten Sie sich auf die Fahrradcodierung vor. © Jens Lehmkühler/ ADFC

Die folgenden Dinge sind zu einer Fahrradcodierung mitzubringen:

  • Das eigene Fahrrad.
  • Ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Quittung) für das Fahrrad. Vorsicht: Ein Kassenbon reicht nicht aus. Fehlt der Eigentumsnachweis, wird der ADFC auf einer sogenannten Eigentumserklärung bestehen, die sie später der Polizei zur Überprüfung überlässt.
  • Etwas Zeit, da die eigentliche Codierung des Fahrrads zwischen zehn und 15 Minuten dauert.
  • Ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass).
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Häufige Fragen - Kurze Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was macht der ADFC in Lüdinghausen?

    Der ADFC Lüdinghausen veranstaltet Radtouren zum Feierabend, geführte Radtouren als Halbtages- Tages- und Mehrtagestouren zum Mitfahren für alle an.

    Der ADFC kümmert sich um die Sicherheit auf dem Fahrrad und bietet ein Radfahr-Sicherheitstraining.

    Der ADFC kämpft für die Verbesserung des Radverkehrs in Lüdinghausen.

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  • Kann ich beim ADFC Lüdinghausen mitarbeiten?

    Radfahrende, die gerne mit anderen zusammen arbeiten und ihre Freizeit genießen möchten, sind bei uns immer willkommen.

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  • Wo kann ich Mängel im Radverkehr melden?

    Der ADFC Lüdinghausen unterhält eine Mängeldatenbank, in der Mängel auf Radwegen, gefährliche Stellen, für den Radverker hinderliche Poller und Umlaufsperren und fehlende Fahrrad-Abstellanlagen erfasst werden.
    Mit ihrem Eintrag in unserer Mängelmeldung können Sie uns unterstützen, in Zusammenarbeit mit der Stadt Lüdinghausen die Mängel zu beseitigen.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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