Ampel grün

Ampel grün © ADFC-LH

Teilnehmer-Informationen

Teilnehmer-Informationen zum Tourenangebot der geführten Randtouren des ADFC Lüdinghausen

Das Fahrrad

Vor Antritt der Tour sollten Bremsen, Beleuchtung, Reifen und gegebenenfalls die Schaltung überprüft werden. Ihr Fahrrad muss den gesetzlichen Bestimmungen zur Verkehrssicherheit entsprechen. Nach Möglichkeit sollten Sie einen passenden Ersatzschlauch und etwas Werkzeug dabei haben. Eine Panne kann immer passieren, vermeidbare Pannen behindern aber die ganze Tour.

Verpflegung

Für die Touren ist Selbstverpflegung angesagt. In eine Gaststätte kehren wir nur zu einer kleinen Erfrischung ein.
Bei heißem Wetter bitte an eine ausreichende Getränkemenge denken.

Das Wetter

Die Touren finden auch bei schlechtem Wetter statt, unter Umständen wird die Strecke nach Absprache abgesetzt oder gekürzt.

Der Teilnehmerbeitrag

Mitglieder des ADFC fahren kostenlos mit. Von Nichtmitgliedern über 18 Jahre erbittet der ADFC Lüdinghausen pro Person 5 Euro, für Halbtagestouren 3 Euro und für die Teilnahme an der Feierabendtour 2 Euro. Der Beitrag kommt der Arbeit der ADFC Ortsgruppe zugute und ist kein Entgelt für die Tourenleitung. Diese erfolgt ausschließlich ehrenamtlich. Eintrittsgelder usw. sind darin nicht enthalten. Diese werden, für alle Teilnehmer geltend, extra aufgeführt.

Aktuelle Informationen

Die Touren werden auf unserer Web-Seite, durch Auslage in den Fahrradgeschäften Witteler und Badelts Räderecke sowie in der örtlichen Presse vor der Durchführung bekannt gegeben. Änderungen gegenüber diesem Programm werden in der Presse und auf unserer Web-Seite angekündigt.

Verkehrssicherheit

Für die Teilnehmer gilt die Straßenverkehrsordnung. Für deren Einhaltung ist jeder für seine Person selbst verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Weder der ADFC noch die einzelnen Radtourenführer können für Schäden, Unfälle oder dergleichen haftbar gemacht werden. Befolgen Sie bitte die Anweisungen der Radtourenführer. Sie dienen dem ordnungsgemäßen Ablauf der Tour.

Mehrtägige Radreisen

Der ADFC Kreisverband Münsterland e. V. und die ADFC Ortsgruppe Lüdinghausen sind Reiseveranstalter der Radtouren. Der ausgewiesene Preis für die Radreise beinhaltet alle angegebenen Leistungen, zum Beispiel Hotelübernachtungen, Transportkosten und Eintrittsgelder. Alle nicht aufgeführten Kosten zahlen die Teilnehmer direkt vor Ort.
Es gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen.

Toureneinstufung

Pättkestour (P)

Gemütliche Tour abseits der Hauptstraßen. Wir fahren zum Teil auch auf unbefestigten Wegen. Als Richtwert kann eine Tachogeschwindigkeit von 17 km/h gelten.

Flotte Tour 1 (F1)

Auf diesen  Touren fahren wir wesentlich zügiger. Als Richtwert dient eine Tachogeschwindigkeit von 19 km/h. Es werden auch Pättkes befahren.

Flotte Tour 2 (F2)

Auf diesen Touren fahren wir etwas schneller als auf der flotten Tour 1. Als Richtwert dient eine Tachogeschwindigkeit von 21 km/h. Es werden haupsächlich asphaltierte Wege befahren.

Geschwindigkeitsangaben

Die Geschwindigkeitsangaben gelten für ebene asphaltierte Fahrbahnen ohne nennenswerten Gegenwind und Steigungen. Die Teilnehmer sollen in der Lage sein, die angegebenen Geschwindigkeiten über die Strecke durchfahren zu können.

Regeln für das Fahren in der Gruppe

In der Gruppe sind viele Unternehmungen anders, schöner – aber auch risikoreicher. Wenn wir uns mit vielen Personen gemeinsam ins Vergnügen „Fahrradtour“ stürzen, müssen wir Verhaltensregeln genauer beachten, als wenn wir allein oder zu zweit unterwegs sind.
Der größte Wunsch aller Tourenleiter ist, den Teilnehmern einen schönen Tag zu bereiten und vor allem, die Gruppe heil wieder zurück zu bringen. Damit dies auch gelingt, sollten wir folgende Punkte beachten :

Wir berücksichtigen die StVO, d.h.

  • wir halten bei Rot an der Ampel
  • wir fahren auf verkehrsreichen Straßen ganz rechts hintereinander
  • wir nehmen Rücksicht in der Gruppe auf andere Verkehrsteilnehmer
  • wir halten uns rechts; zum Überholen klingeln wir und fahren links vorbei

Unser Fahrrad ist in einem verkehrstechnisch ordnungsgemäßen Zustand, z. B. Bremsen und Lichtanlage.

Es wird empfohlen mit Fahrradhelm zu fahren.

Wir fahren nicht zu dicht auf den Vordermann auf und warnen bei Gefahr die nachkommenden Mitradler. Informationen zum Verkehrsgeschehen und zu Hindernissen werden von vorn nach hinten weitergegeben.

Wir fahren in Doppelreihe, aber niemals zu dritt nebeneinander.

Wir nehmen nur an solchen Touren teil, die unserer Kondition entsprechen und vom Inhalt her unser Interesse haben.

Wir sind pünktlich an allen Treffpunkten.

Der Tourenleiter fährt immer vorneweg. Er kennt den Weg und auch dessen Schwachstellen sowie Gefahren.

Wenn wir die Gruppe verlasen, melden wir uns beim Tourenleiter ab.

Wir vermeiden sperrige Gegenstände am und auf dem Fahrrad/ Gepäckträger.

 Kleingeld bereithalten für Einkehr, Eintrittsgelder usw.

 Kameradschaftliches Verhalten, z. B.  bei Pannen usw. ist selbstverständlich.

Wer sich mit diesen Regeln nicht anfreunden kann, radelt lieber alleine oder mit Gleichgesinnten.

Allgemeine Reisebedingungen für Mehrtagestouren

Unsere allgemeinen Reisebedingungen (ADFC Reiserecht) kann unter Medien zum Artikel als PDF heruntergeladen werden.

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Unsere gefahrenen Touren im Touren-Archiv

https://luedinghausen.adfc.de/artikel/teilnehmer-informationen

Häufige Fragen - Kurze Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was macht der ADFC in Lüdinghausen?

    Der ADFC Lüdinghausen veranstaltet Radtouren zum Feierabend, geführte Radtouren als Halbtages- Tages- und Mehrtagestouren zum Mitfahren für alle an.

    Der ADFC kümmert sich um die Sicherheit auf dem Fahrrad und bietet ein Radfahr-Sicherheitstraining.

    Der ADFC kämpft für die Verbesserung des Radverkehrs in Lüdinghausen.

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  • Kann ich beim ADFC Lüdinghausen mitarbeiten?

    Radfahrende, die gerne mit anderen zusammen arbeiten und ihre Freizeit genießen möchten, sind bei uns immer willkommen.

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  • Wo kann ich Mängel im Radverkehr melden?

    Der ADFC Lüdinghausen unterhält eine Mängeldatenbank, in der Mängel auf Radwegen, gefährliche Stellen, für den Radverker hinderliche Poller und Umlaufsperren und fehlende Fahrrad-Abstellanlagen erfasst werden.
    Mit ihrem Eintrag in unserer Mängelmeldung können Sie uns unterstützen, in Zusammenarbeit mit der Stadt Lüdinghausen die Mängel zu beseitigen.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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