Fahrräder auf der Leezenbörse

Fahrräder auf der Leezenbörse © ADFC LH H.Baur

17. Lüdinghauser ADFC „Leezen-Börse“

Die traditionelle Lüdinghauser „Leezen Börse“ unter dem Dach des Autohauses Rüschkamp findet nach der Corona-Pause wieder am Samstag, dem 09.April 2022 statt.

Die traditionelle „Leezen Börse“ ist im Jahreskalender des ADFC Lüdinghausen einer der ersten Termine und auch eine der wichtigsten Veranstaltungen. Nach den wegen der Corona Pandemie abgesagten Leezentagen  2020 und 2021 geht es in diesem Jahr endlich wieder los. Schon zum 17. Male werden dann wieder gebrauchte Fahrräder sowie Fahrradteile zum Verkauf angeboten.
Unter dem Dach des Autohauses Rüschkamp an der Seppenrader Str. 17 in Lüdinghausen sind alle Radfreunde am Samstag, dem 09.April, von 9:00 bis 15:00 Uhr willkommen.
Hier kann jeder private Anbieter seinen „Drahtesel“ über den ADFC zum Verkauf einstellen und Kaufinteressierte haben die Chance ihren fahrbaren Untersatz für den beginnenden Rad- Frühling zu finden. Mit einem im Autohaus ausliegendem Flyer kann der Verkauf von Fahrrädern und Fahrradteilen beim ADFC angemeldet werden. Bereits am Freitag vorher werden dort ab 16:00 Uhr Fahrräder zum Verkauf angenommen.

Norbert Beisenkroll vom ADFC Lüdinghausen kümmert sich  um die Organisation der Veranstaltung und wird zusammen mit dem Autohaus Rüschkamp wieder ein umfangreiches Rahmenprogramm rund ums Rad und für die ganze Familie zusammenstellen. Auch Beispiele für die immer beliebter werdenden Lastenräder werden am Leezentag im Verkaufsraum zu sehen sein.
Gegen eine geringe Gebühr codiert der ADFC ab 10:00 Uhr fachkundig Räder zur Diebstahlbekämpfung. Diese Codierung ist besonders für teure Räder und Pedelecs sinnvoll, denn sie gibt den Behörden Aufschluss über den Eigentümer des Rades. Die Identität und der Nachweis des rechtmäßigen Besitzes des Fahrrades muss vor der Kodierung, z.B. durch einen mitgebrachten Kaufvertrag und einen Bildausweis nachgewiesen werden.

Wieder im Programm des ADFC Lüdinghausen sind auch die Kurse für Fahrsicherheit auf Fahrrad und Pedelec. Informationen dazu, mit den aktuellen Terminen, liegen am Stand bereit. Außerdem bietet der ADFC auch bei dieser Veranstaltung wieder viele nützliche Informationen zu den Themen Fahrrad und Pedelec an. Dort gibt es auch die neuesten Karten und Planungsmaterial für Touren, sowie eine vergünstigte ADFC Einstiegsmitgliedschaft.

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. In diesem Jahr wird erstmals das THW mit einem Fahrzeug vertreten sein. Es bietet neben Speisen und Getränken auch Informationen über die Arbeit und Zielsetzung des Technischen Hilfswerks an. Den Erlös wird das THW an die Ukraine Hilfe spenden.

Das Autohaus Rüschkamp freut sich, auch auf diesem Leezentag zeigen zu können, wie „Mobilität im Einklang mit der Umwelt“ funktioniert.
Besonders wichtig für das Autohaus sind die Themen E- Mobilität und Carsharing sowie, dass sich  Auto und Rad im Zeichen der Mobilitätswende ergänzen können.

Herbert Baur

https://luedinghausen.adfc.de/pressemitteilung/17-luedinghauser-adfc-leezen-boerse

Häufige Fragen - Kurze Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was macht der ADFC in Lüdinghausen?

    Der ADFC Lüdinghausen veranstaltet Radtouren zum Feierabend, geführte Radtouren als Halbtages- Tages- und Mehrtagestouren zum Mitfahren für alle an.

    Der ADFC kümmert sich um die Sicherheit auf dem Fahrrad und bietet ein Radfahr-Sicherheitstraining.

    Der ADFC kämpft für die Verbesserung des Radverkehrs in Lüdinghausen.

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  • Kann ich beim ADFC Lüdinghausen mitarbeiten?

    Radfahrende, die gerne mit anderen zusammen arbeiten und ihre Freizeit genießen möchten, sind bei uns immer willkommen.

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  • Wo kann ich Mängel im Radverkehr melden?

    Der ADFC Lüdinghausen unterhält eine Mängeldatenbank, in der Mängel auf Radwegen, gefährliche Stellen, für den Radverker hinderliche Poller und Umlaufsperren und fehlende Fahrrad-Abstellanlagen erfasst werden.
    Mit ihrem Eintrag in unserer Mängelmeldung können Sie uns unterstützen, in Zusammenarbeit mit der Stadt Lüdinghausen die Mängel zu beseitigen.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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