Der ADFC fordert eine deutliche Formulierung in der StVO, dass z. B. auch modale Filter zum Schutz von Flächen für den Rad- und Fußverkehr zulässig sind.

Der ADFC fordert eine deutliche Formulierung in der StVO, dass z. B. auch modale Filter zum Schutz von Flächen für den Rad- und Fußverkehr zulässig sind. © ADFC NRW

ADFC NRW fordert Planungssicherheit für die Verkehrswende

Pressemitteilung

Düsseldorf, 10.10.2023

 

Nr. 22/2023

Unter dem Vorsitz von Oliver Krischer tagen die Verkehrsminister:innen der Länder vom 11. bis 12. Oktober in Köln. Der Landesvorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalens fordert Minister Oliver Krischer anlässlich der Verkehrsministerkonferenz zu entschlossenem Handeln für die Verkehrswende auf. Wer die Mobilitätswende und den Klimaschutz ernsthaft angehen will, muss auch den Autoverkehr reduzieren. Im Gegensatz zum Bundesverkehrsminister haben viele Landesministerien diesen Zusammenhang klar benannt und suchen nach geeigneten Lösungen.

Der Landesvorsitzende des ADFC NRW Axel Fell begrüßt Krischers Einsatz zur Fortsetzung des Deutschlandtickets. “NRWs Verkehrsminister hat Planungs- und Finanzierungssicherheit vom Bund bei einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz Ende September gemeinsam mit seinen Länder-Kolleginnen und Kollegen eingefordert. Ein solch klares Bekenntnis wie für den öffentlichen Personenverkehr braucht es auch für den Ausbau des Radverkehrs in Nordrhein-Westfalen.”

Axel Fell blickt daher mit Sorge auf den Radverkehrsetat im Haushaltsentwurf der Bundesregierung: „Die Mittel für den Radverkehr sehen im Bundeshaushalt 2024 drastische Kürzungen vor. Das ist ein fatales Signal an alle Kommunen und beeinträchtigt ihre Planungssicherheit. Nordrhein-Westfalen und die anderen Länder wären gut beraten, Finanzierungssicherheit für den Ausbau des Radverkehrsinfrastruktur vom Bund zu fordern.“ Mittelkürzungen beim Radverkehr bremsen die Verkehrswende und den erst gestartete Hochlauf an Projekten wieder aus. Notfalls müsste sich das Land darauf vorbereiten, eine Finanzierungslücke zu schließen.

StVG-Reform, StVO-Änderungen und Verkehrssicherheit

Der ADFC NRW erwartet als Ergebnis der Änderungen am Straßenverkehrsrecht (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mehr Handlungsfreiheit der Nordrhein-westfälischen Kommunen. Viele Kommunen leiden unter den strikten bisherigen Regularien, weil NRW als Transit- und Industrieland in der Vergangenheit besonders autogerecht ausgebaut wurde. Daher begrüßt der ADFC NRW ausdrücklich die "Initiative lebenswerte Städte". In dieser haben sich mittlerweile über 950 Städte zusammengeschlossen, um die Gestaltung ihrer Städte, was der Verkehr anbelangt, in die eigene Hand zu nehmen.

Axel Fell betont: “Es ist an der Zeit, dass Kommunen mehr Entscheidungsspielräume in Verkehrsfragen erhalten. Die Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs darf nicht weiterhin die oberste Priorität haben und zulasten des Umweltverbunds gehen. Kommunen müssen in der Lage sein, Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr auf Grundlage von Verkehrssicherheit und Umweltschutz anzuordnen. Es kann nicht sein, dass jedes einzelne Tempolimit als „zwingend geboten“ begründet sein muss. Das widerspricht dem Präventionsprinzip und dem Ziel der Vision Zero.” Kommunen sollten vorbeugend Tempo 30 auf Hauptstraßen anordnen können, ohne den Nachweis einer erhöhten Unfallgefahr. Folglich ist es lobenswert, dass Oliver Krischer kritisch zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung Stellung bezogen hat und insbesondere die dringend notwendige Berücksichtigung der Vision Zero vermisst.

Die Verkehrsministerkonferenz hatte das Bundesverkehrsministerium in der Vergangenheit dazu aufgefordert, zeitnah einen Reformvorschlag für das StVG und die StVO vorzulegen, um es Kommunen zu erleichtern, u.a. Tempo 30 anzuordnen. Die Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz sieht einen Bericht der Bundesregierung für die Anordnung von Tempo 30 vor. Die dringend notwendige Reform des StVG soll Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume eröffnen, damit sie über die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ hinaus ihre Maßnahmen künftig auch gleichberechtigt an den Zielen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes ausrichten und Belange der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen können.


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Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 58.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 37 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

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Häufige Fragen - Kurze Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was macht der ADFC in Lüdinghausen?

    Der ADFC Lüdinghausen veranstaltet Radtouren zum Feierabend, geführte Radtouren als Halbtages- Tages- und Mehrtagestouren zum Mitfahren für alle an.

    Der ADFC kümmert sich um die Sicherheit auf dem Fahrrad und bietet ein Radfahr-Sicherheitstraining.

    Der ADFC kämpft für die Verbesserung des Radverkehrs in Lüdinghausen.

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  • Kann ich beim ADFC Lüdinghausen mitarbeiten?

    Radfahrende, die gerne mit anderen zusammen arbeiten und ihre Freizeit genießen möchten, sind bei uns immer willkommen.

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  • Wo kann ich Mängel im Radverkehr melden?

    Der ADFC Lüdinghausen unterhält eine Mängeldatenbank, in der Mängel auf Radwegen, gefährliche Stellen, für den Radverker hinderliche Poller und Umlaufsperren und fehlende Fahrrad-Abstellanlagen erfasst werden.
    Mit ihrem Eintrag in unserer Mängelmeldung können Sie uns unterstützen, in Zusammenarbeit mit der Stadt Lüdinghausen die Mängel zu beseitigen.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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