Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Lüdinghausen

Dooring

Das Bußgeld für gefährendes Dooring wurde verdoppelt. © David-Sch | iStock

Verkehrsregeln für Radfahrende

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug – Radfahrende haben alle Rechte und Pflichten wie andere Fahrzeugführende auch. Der ADFC beantwortet, wo Radfahrende fahren dürfen und was sie beachten müssen.

Sind Menschen per Rad im Straßenverkehr unterwegs, führen sie ein Fahrzeug und haben damit allen Rechten und Pflichten, die für Fahrzeugführende gelten. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthält sowohl allgemeine Regeln für den Fahrzeugverkehr als auch spezielle Vorschriften für den Radverkehr. Wer die wichtigsten Bestimmungen kennt, kann sicher und regelkonform unterwegs sein.

Radwege und ihre Benutzung

Benutzungspflichtige Radwege erkennen Radfahrende am blauen Radweg-Schild (Zeichen 237). Hier müssen alle mit dem Fahrrad fahren, auch wenn die Fahrbahn attraktiver erscheint. Die Benutzungspflicht gilt für die jeweilige Fahrtrichtung. Radfahrstreifen auf Höhe der Fahrbahn, die durch eine durchgezogene weiße Linie abgetrennt sind, gehören ebenfalls zu den benutzungspflichtigen Wegen.

Radwege ohne Benutzungspflicht haben keine blauen Schilder. Oft verlaufen sie neben Gehwegen und sind manchmal rot gepflastert oder mit Fahrradsymbolen markiert. Ohne die blauen Schilder können Radfahrende wählen, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn nutzen.

Getrennte Rad- und Gehwege (Zeichen 241) verlaufen nebeneinander. Das Schild steht meist zwischen beiden Wegen. Radfahrende dürfen nicht auf den Gehweg ausweichen, auch nicht zum Überholen.

Gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240) teilen sich Radfahrende mit Fußgängern. Radfahrende haben hier keinen Vorrang, sondern müssen Rücksicht auf die Fußgänger:innen nehmen. Dazu gehört auch das Klingeln, um zu warnen, dass sie überholen. Radfahrende müssen aber warten, bis Fußgänger:innen den Weg frei machen.

Fahren auf der Fahrbahn

Ohne beschilderten Radweg dürfen Radfahrende die Fahrbahn benutzen. Es gilt das Rechtsfahrgebot, aber „möglichst weit rechts“ zu fahren bedeutet nicht, dass Radfahrende in der Gosse oder dicht an parkenden Autos vorbeifahren müssen. Bei parkenden Autos ist mehr als ein Meter Abstand angemessen (etwa eine Autotürbreite), sonst etwa 80 Zentimeter. Der Abstand wird vom Lenkerende gemessen.

Seit dem 28. April 2020 gilt ein gesetzlicher Mindestabstand beim Überholen: Kraftfahrzeugführende müssen mindestens 1,5 Meter innerorts und zwei Meter außerorts einhalten. Das gilt auch bei Schutzstreifen und Radfahrstreifen.

Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und mit einer unterbrochenen Linie abgeteilt und mit Fahrradpiktogrammen gekennzeichnet. Andere Fahrzeuge dürfen sie nur bei Bedarf mitbenutzen, wenn sie keine Radfahrende dabei gefährden. Halten und Parken ist verboten.

Besondere Verkehrswege

Gehwege sind für Radfahrende über zehn Jahre tabu. Wer dort fährt, gefährdet Fußgänger und sich selbst. Bei Unfällen geben Gerichte fast immer Radfahrenden die Alleinschuld.

Gehwege mit „Radverkehr frei“ (Zeichen 239 mit Zusatzschild) erlauben das Radfahren, schreiben es aber nicht vor. Radfahrende können auch die Fahrbahn nutzen. Wer den freigegebenen Gehweg wählt, muss sein Tempo anpassen und mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Fußgängerzonen mit „Radverkehr frei" erfordern ebenfalls Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h). Der Fußverkehr hat absoluten Vorrang und darf nicht behindert oder gefährdet werden.

Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) kennzeichnen Straßen, in denen der Radverkehr vorherrscht. Alle Fahrzeuge dürfen höchstens 30 km/h fahren, Autofahrende müssen sich dem Radverkehr anpassen. Auf dem Fahrrad nebeneinander zu fahren, ist immer erlaubt.

Fahrradzonen (Zeichen 244.3) können seit April 2020 größere zusammenhängende Bereiche nach Fahrradstraßen-Regeln ausweisen.

Fahrtrichtung und Vorfahrt

Das Rechtsfahrgebot gilt überall: auf Fahrbahnen, Radwegen, Radfahrstreifen, freigegebenen Gehwegen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen. Ausnahmen gibt es nur bei entsprechender Beschilderung.

Linksseitige Radwege dürfen nur benutzt werden, wenn ein blaues Radwegschild für die linke Fahrtrichtung aufgestellt ist oder das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ die Nutzung erlaubt.

Einbahnstraßen mit entsprechenden Zusatzzeichen dürfen Radfahrende entgegen der Fahrtrichtung benutzen – aber nur dann. Bei der Ausfahrt gelten normale Vorfahrtregeln.

Kinder im Radverkehr

Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Seit 2016 dürfen sie auch baulich getrennte Radwege nutzen, aber keine Radfahrstreifen oder Schutzstreifen.

Bis zum zehnten Geburtstag dürfen Kinder den Gehweg benutzen, können aber auch auf Radweg oder Fahrbahn fahren.

Begleitetes Fahren: Kinder unter acht Jahren dürfen auf Gehwegen von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem (Elektro-)Fahrrad begleitet werden. Auf dem Gehweg müssen Kinder und Erwachsene auf dem Rad besondere Rücksicht auf Fußgänger:innen nehmen. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen beide absteigen.

Ampeln und Abbiegen

Radfahrende auf der Fahrbahn beachten die allgemeine Verkehrsampel. Auf Radwegen oder auf anderen Verkehrsführungen für Radfahrende müssen Radfahrende die Signale der Ampeln mit Fahrradsymbol (Radfahrampeln) beachten. Lichtzeichen für Fußgänger gelten seit Januar 2017 nicht mehr für Radfahrende.

Beim Abbiegen gilt die doppelte Rückschaupflicht: vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen müssen sich Radfahrende nach dem rückwärtigen Verkehr umschauen. Beim Linksabbiegen haben Radfahrende die Wahl zwischen direktem Abbiegen (nach Einordnen auf der Fahrbahn) oder indirektem Abbiegen (erst geradeaus, dann von rechts überqueren).

Grünpfeil für Radverkehr: Seit April 2020 gibt es das neue Verkehrszeichen 721, das Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei roter Ampel nach vorherigem Anhalten erlaubt.

Parken und Alkohol

Fahrräder dürfen am rechten Fahrbahnrand, auf ausgewiesenen Parkflächen, auf Gehwegen und Plätzen sowie in Fußgängerzonen abgestellt werden, solange durch sie der Fußverkehr nicht behindert wird.

Mehr zu Fahrräder parken

Alkohol am Lenker: Schon bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen kann eine Straftat vorliegen. Ab 1,6 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Wer mit 1,6 Promille oder mehr beim Radfahren erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe und einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen.

Mehr zu Radfahren unter Alkoholeinfluss

Nebeneinanderfahren und weitere Regeln

Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt, sofern anderer Verkehr nicht behindert wird. Auf Fahrradstraßen dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren.

Handyverbot: Das Gerät während der Fahrt in der Hand zu halten und zu benutzen, kostet 55 Euro Verwarnungsgeld.

Überholen: Radfahrende dürfen auch rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist (etwa 1,5 Meter).

Zebrastreifen: Wenn Radfahrende hier Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen auch über den Zebrastreifen fahren, müssen dann aber querende Fahrzeuge durchfahren lassen.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Schwangere Frau schiebt ihr Rad und dreht den Kopf nach hinten zu einem Begleiter.

Radfahren in der Schwangerschaft

Frauen, die auch während der Schwangerschaft Rad fahren, ernten oft Unverständnis. Dabei ist Radfahren weder für das…

Wasserdichte Gepäcktaschen gehören zur Standardausstattung.

Fahrradzubehör für Herbst und Winter

Das Fahrrad ist auch in der dunklen Jahreszeit das beste Verkehrsmittel für den Alltag. Das richtige Zubehör macht es…

Regenbekleidung wird mit Gartenbrause getestet

Kleidung für den Herbst auf dem Rad

Auch bei feuchtem und kühlem Wetter ist das Radfahren problemlos möglich, wenn man sich richtig kleidet. Der ADFC gibt…

Der Herbst hält einige Herausforderungen für Radfahrende bereit.

Sicher unterwegs im Herbst

Radfahren bei herbstlichen Bedingungen ist eine gute Idee. Die tiefstehende Sonne, rutschige Blätter auf der Fahrbahn…

Das wird nichts! Schlössern dieser Güte muss man schon mit einem Winkelschleifer zu Leibe rücken, um etwas zu erreichen. Mit dem Bolzenschneider knackt man nur einfache Schlossbügel.

Fahrradversicherungen – lohnt sich das?

Verbraucherinnen und Verbraucher geben mehr Geld für Fahrräder aus, das liegt daran, dass sie vor allem Elektrofahrräder…

Die Bildunterschrift wird in Bälde eingefügt. Sie können uns aber gern auch per E-Mail oder Telefon kontaktieren, wir helfen gerne weiter.

GPS-Tracker für Fahrräder

Ein Fahrraddiebstahl tut weh – finanziell und emotional. Besonders bei teuren Fahrrädern wird daher eine neue Form der…

Der ADFC rät, sein Fahrrad mit Rahmen und einem Laufrad an einen Fahrradbügel anzuschließen.

So lassen sich Fahrräder vor Diebstahl schützen

Das ADFC-Dossier gibt umfassende Tipps zur Diebstahlprävention, zu verschiedenen Schlosstypen, zur Fahrradcodierung und…

Mit dem Rad zur Schule

Dossier: Mit dem Rad zur Schule

Eltern halten den Schulweg oft für unsicher und bringen ihre Kinder häufig mit dem Auto. Das hilft Kindern aber nicht,…

Radfahrer mit Sonnenbrille trinkt Wasser aus einer Flasche während einer Pause auf einem Baumstamm. Sein schwarzes Mountainbike steht daneben.

Zehn Tipps fürs Radfahren bei Hitze im Sommer

Hohe Sonneneinstrahlung und Temperaturen fordern beim Radfahren besondere Aufmerksamkeit. Wer gut vorbereitet startet,…

https://luedinghausen.adfc.de/artikel/verkehrsregeln-fuer-radfahrende-5

Bleiben Sie in Kontakt