Fahrradfreundlicher_Arbeitgeber

Freuen sich über die Auszeichnung für Lüdinghausen: Bürgermeister Ansgar Mertens, die Mobilitätsbeauftragte Vanessa Hullermann, Andreas Bittner, Auditor der Marke „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ und Manfred Piotrowski, Sprecher ADFC Lüdinghausen. © Stadt Lüdinghausen

Stadtverwaltung Lüdinghausen ist fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Die Stadt Lüdinghausen hat nun ein offizielles Zertifikat erhalten. Sie will den

Radverkehr unter den Mitarbeitenden weiter fördern.

Die Stadt Lüdinghausen hat nun das begehrte Siegel „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ erhalten. Sie wurde als erste Kommune im Kreis Coesfeld mit dem Zertifikat in „Silber“ ausgezeichnet. „Nicht nur Radtouristen suchen unsere Stadt gerne für ihre Touren auf – auch bei den Mitarbeitenden in der Verwaltung hat das Rad als Fortbewegungsmittel einen hohen Stellenwert“, sagt die Mobilitätsbeauftragte Vanessa Hullermann, die sich sehr über die offizielle Bestätigung durch ein Audit vor Ort freut. Die Zertifizierung ist eine Initiative der EU und des ADFC und nun für drei Jahre gültig.
Viele der städtischen Mitarbeitenden nutzen das Fahrrad für ihren Arbeitsweg, sodass die Fahrradabstellanlagen am Rathaus morgens meistens schon gut genutzt werden. „In Lüdinghausen spielt der Alltagsradverkehr insgesamt eine große Rolle“, so Bürgermeister Ansgar Mertens. „Ich freue mich sehr darüber, dass es sich bei den Arbeitswegen ebenso verhält. Auch für unsere Dienstfahrten wird immer häufiger das Rad genutzt – in der Stadt der kurzen Wege ist dies problemlos möglich.“

Dass sich das Radfahren in der Verwaltung großer Beliebtheit erfreut, merkt man auch an der starken Beteiligung an der Aktion Stadtradeln. „Die Mitarbeitenden aus den verschiedenen Fachbereichen organisieren sich gerne in Teams und veranstalten untereinander kleine Wettkämpfe, wer die meisten Kilometer erradelt“, verrät Hullermann. Auch Betriebsausflüge werden gerne mit dem Fahrrad unternommen oder Feierabendausflüge mit dem Rad vom Personalrat organisiert.

Einen besonderen Stellenwert hat das Thema vor allem durch die Schaffung der Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität erhalten, die alle Maßnahmen in diesem Bereich koordiniert. Auch mit dem lokalen ADFC ist die Mobilitätsbeauftragte in regelmäßigem Austausch. Künftig möchte die Stadt Lüdinghausen gemeinsam mit dem ADFC weitere Veranstaltungsformate für die Mitarbeitenden umsetzen. Angedacht sind ein Sicherheitstraining und Fahrradchecks beziehungsweise -codierungen.

„Die Verwaltung unterstützt die Mitarbeitenden, die das Fahrrad für den Arbeitsweg nutzen, mit vielen verschiedenen Maßnahmen und kann so beim betrieblichen Gesundheits-, Umwelt- und Mobilitätsmangement punkten“, so Andreas Bittner, der das Audit durchgeführt hat. „Wir sind uns sicher, dass die Stadt das Potential des Siegels nutzt und nun noch weiter voranschreitet, um mehr Mitarbeitende für das Radfahren zu motivieren.“

Stadt Lüdinghausen Pressekontakt: Anja Kleykamp
Borg 2, 59348 Lüdinghausen Tel.: 02591/926-920
www.luedinghausen.de
E-Mail: Kleykamp@stadt-luedinghausen.de


https://luedinghausen.adfc.de/pressemitteilung/stadtverwaltung-luedinghausen-ist-fahrradfreundlicher-arbeitgeber

Häufige Fragen - Kurze Antworten

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was macht der ADFC in Lüdinghausen?

    Der ADFC Lüdinghausen veranstaltet Radtouren zum Feierabend, geführte Radtouren als Halbtages- Tages- und Mehrtagestouren zum Mitfahren für alle an.

    Der ADFC kümmert sich um die Sicherheit auf dem Fahrrad und bietet ein Radfahr-Sicherheitstraining.

    Der ADFC kämpft für die Verbesserung des Radverkehrs in Lüdinghausen.

    weiterlesen

  • Kann ich beim ADFC Lüdinghausen mitarbeiten?

    Radfahrende, die gerne mit anderen zusammen arbeiten und ihre Freizeit genießen möchten, sind bei uns immer willkommen.

    weiterlesen

  • Wo kann ich Mängel im Radverkehr melden?

    Der ADFC Lüdinghausen unterhält eine Mängeldatenbank, in der Mängel auf Radwegen, gefährliche Stellen, für den Radverker hinderliche Poller und Umlaufsperren und fehlende Fahrrad-Abstellanlagen erfasst werden.
    Mit ihrem Eintrag in unserer Mängelmeldung können Sie uns unterstützen, in Zusammenarbeit mit der Stadt Lüdinghausen die Mängel zu beseitigen.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt